Der Rhein vor seiner Korrektur 1828

Entstehung des Schutzgebiets

Eingerahmt zwischen den Ballungsgebieten Rhein-Main im Norden und Rhein-Neckar im Süden, kaum 30 km von der Metropole Frankfurt entfernt, liegt ein Stück Flussaue, das seinesgleichen in Europa sucht: das Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblochsaue. Mit rund 2400 ha überflutbarer Aue ist es nicht nur das größte Naturschutzgebiet in Hessen, sondern auch eines der größten, echten Auen-Naturschutzgebiete in Deutschland.
 
Der im Dienste des Großherzogs von Darmstadt stehende Oberbauingenieur Krönke hatte als der Baumeister des Rheindurchstiches von 1828/29 bestimmt nicht den Naturschutz im Auge gehabt, als er den Lauf des Rheinstromes um mehr als 6 Kilometer verkürzte und damit eine Insel, die heutige Rheininsel Kühkopf schuf.

Dauerhafte Schiffbarmachung des Rheines

Zu dieser Zeit stand die Urbarmachung der Rheinniederungen, die innere Kolonisation für Landwirtschaft und Wald und vor allem die dauerhafte Schiffbarmachung des Rheines im Mittelpunkt der Bemühungen.

Bereits Anfang der dreißiger Jahre gab es Bestrebungen, das heutige Kerngebiet der Rheininsel Kühkopf dem Naturschutz zuzuführen. Diese Arbeiten wurden jedoch aufgrund der Wirren des zweiten Weltkrieges nicht weitergeführt. Die damaligen Antragsunterlagen sind verschollen.

Am 15. Juli 1948 regte dann der damalige Grundbesitzer, Freiherr Heyl zu Herrnsheim, die Unterschutzstellung des Kühkopfes nach Naturschutzrecht an. Ergänzt wurde dieser Antrag durch eine Anfrage der Vogelwarte Helgoland vom 15. September 1949.

Kern zum Erhalt der „Schönheit des Gebietes“

Die daraufhin ausgearbeitete Schutzgebietsverordnung vom 20. März 1952, welche am 14. April 1952 auf der Grundlage des fortgeltenden Reichsnaturschutzgesetzes von 1936 in Kraft trat, brachte noch keine Einschränkungen der Landwirtschaft, des Waldbaues, der Fischerei und der Jagdausübung. Dennoch war damit der Kern zum Erhalt der „Schönheit des Gebietes“, so die damalige Begründung, gelegt.
 
Die nachfolgenden Novellen der Schutzgebietsverordnung von 1969 und 1978 verstetigten die Schutzinhalte. Zum ersten Mal wurden die Naturreservatsflächen ausgewiesen, welche noch heute die Vorrangflächen des Naturschutzes mit allgemeinem, ganzjährigem Betretungsverbot sind. Es sind dies die Reichertsinsel, das Kisselwörth, der kleine Kühkopf mit dem Schlappeswörth, die Krönkesinsel einschließlich Krönkeswörth sowie das Karls- und das Peterswörth. 1978 wird der Kühkopf für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Die Schutzgebietsverordnung als das Grundlagenwerk für das Miteinander von Mensch und Natur.

Die heute geltende Schutzgebietsverordnung vom 17. April 1998 fasst die gesammelten Erfahrungen und Zielvorstellungen zusammen.
 
Sie regelt als Grundlagenwerk das Miteinander von Mensch und Natur und gibt eine tragfähige Basis für die weiteren Entwicklungen der Zukunft ab. Insbesondere enthält sie wesentliche Regelungen zur Waldbehandlung, Jagd und Fischerei.