Das Naturschutzgebiet „Kühkopf Knoblochsaue“, so wie hier beschrieben, ist das Ergebnis jahrhunderte alter Landnutzung. Mit der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet wurden Teile dieser Landnutzung aufgegeben, andere Formen finden weiterhin statt.
Die Forstwirtschaft auf dem Kühkopf ist seit Januar 2005 eingestellt. Anstelle der Bewirtschaftung besteht Prozessschutz. Ausgenommen hiervon bleibt die Verkehrsicherung an Wegen und im Bedarfsfalle die Bekämpfung oder Zurückdrängung invasiver, das Gebiet schädigender gebietsfremder Pflanzenarten (Neophyten).
Landnutzung
Schutz und Pflege
Die landwirtschaftliche Nutzung findet, nach naturschutzfachlichen Grundsätzen, als eine gesteuerte und vertraglich vereinbarte extensive Nutzung durch Landwirte statt.
Auch die umfangreichen Streuobstbestände des Schutzgebietes müssen gepflegt und erhalten werden.
Die Nutzung des Kühkopfes für die naturnahe Erholung erfordert eine sachgerechte Pflege der Wege und der Wegebeschilderung sowie der Sondereinrichtungen, wie dem Auenlehrpfad und der Streuobstallee. Alle Wege im Schutzgebiet sind für den Fahrradverkehr offen, eine Vielzahl von Wegen ist rollstuhl- und kinderwagengeeignet.
Die erforderlichen Pflegemaßnahmen sind in einem Maßnahmenplan, der zugleich die Schutzgüter des FFH- und Vogelschutzgebietes berücksichtigt, aufgeführt. Sie werden nach jährlicher Festlegung und Abstimmung im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt durch den Landesbetrieb Hessen Forst, Forstamt Groß Gerau umgesetzt.