Natura 2000

FFH-Gebiet = Fauna–Flora–Habitatgebiet

Der hohe ökologische Wert des Naturschutzgebietes war die Begründung für die Gebietsmeldung als Fauna–Flora–Habitatgebiet gemäß der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen in der europäischen Union sowie die Einbindung in das EU-Vogelschutzgebiet „Hessisches Ried mit Kühkopf Knoblochsaue“. Das Vogelschutzgebiet reicht dabei über die Grenzen des FFH- und Naturschutzgebietes hinaus.
 
Besondere Schutzobjekte des FFH- und Vogelschutzgebietes, sind in beste Anhängen aufgeführte Lebensraumtypen und Arten.
 
Als Grundlage für das künftige Management der beiden NATURA 2000 Gebiete wurden fachspezifische Grunddatenerhebungen erstellt, in denen diese Lebensraumtypen und Arten genau erfasst und nach bestimmten Kriterien bewertet wurden.

Gemeldete Lebensraumtypen

Unter den sechs für das FFH-Gebiet gemeldeten Lebensraumtypen sollen die nachfolgend aufgeführten besonders erwähnt werden.

  • Stehende Auengewässer, die als Lebensraumtyp „Natürliche eutrophe Seen“ zusammengefasst werden. Dieser Lebensraumtyp ist in einer in Hessen einmaligen Größe und Qualität im NATURA 2000 Gebiet ausgebildet. Besondere Kennarten sind die Wassernuss und die Seekanne. Die Wassernuss und die Seekannen-Gesellschaft sind äußerst seltene Schwimmblatt-Gesellschaften, die an nährstoffreiche, stehende Gewässer in sommerwarmen Regionen gebunden sind.
     
  • In Jahren mit niedrigem Rheinwasserstand tritt bei sommerlicher Trockenheit an den Ufern der Auengewässer eine kurzlebige Pioniervegetation auf, die von EU-weiter Bedeutung ist. Innerhalb weniger Wochen bilden sich auf den offenen Schlammböden „Miniaturrasen“, die sich aus einjährigen Pflanzenarten zusammensetzen und die dem Lebensaumtyp „Flüsse mit Schlammbänken“ angehören. Die Schlammling-Gesellschaft mit dem namengebenden Schlammling besiedelt die im Sommer trocken fallenden schlickhaltigen Flussufer und Teichböden. Bei Austrocknung der Schlickböden bilden sich charakteristische Trockenpolygonrisse. Bei länger andauernder Trockenheit wird die Schlammling-Gesellschaft von Zweizahn-Gesellschaften und Melden-Uferfluren abgelöst.

Großflächig sind Brenndolden-Auenwiesen mit bundesweit herausragenden floristischen und faunistischen Raritäten im NATURA 2000 Gebiet zu finden. Diese farbenprächtigen Wiesen, die bevorzugt im subkontinentalen Klimabereich beheimatet sind, wachsen hier auf tonigen, stark wechselfeuchten Böden im Überflutungsbereich des Rheins.

Die Auenwälder - von überregionaler Bedeutung

Von überregionaler Bedeutung sind wegen ihre Größe und Naturnähe die Auenwälder im Schutzgebiet. Dabei sind die alten Waldteile, die der natürlichen Auendynamik unterliegen und bereits vor der Rheinbegradigung bestanden haben, besonders hervorzuheben. Alle Waldteile entwickeln sich, z. T. bereits seit Jahrzehnten, ohne forstlichen Einfluss. Besonders gut untersucht ist das Naturwaldreservat Karlswörth. Die Untersuchungsergebnisse können Sie hier weiter unten als PDF-Datei herunterladen. Nach FFH-Richtlinie gilt der Schutz sowohl den Hartholz- als auch den Weichholzauenwäldern.

Nur wenige Fauna-Flora-Habitat-Gebiete in Hessen weisen eine so große Fülle an FFH-Arten der Anhänge II und IV auf, wie das FFH-Gebiet Kühkopf-Knoblochaue. Bislang wurden 16 Anhang II-Arten im FFH-Gebiet nachgewiesen, was dem FFH-Gebiet damit eine Spitzenstellung unter den NATURA 2000-Gebieten in Hessen verleiht.

Einige Arten konnten erst aktuell nachgewiesen werden und sind weder in der Grunddatenerhebung noch in der Schutzverordnung aufgeführt.

Hohe Zahl an Fledermausarten unterstreicht Qualität der Wälder

Die Qualität der naturnahen Auenwälder wird durch eine hohe Zahl an Fledermausarten unterstrichen, die in den naturnahen und strukturreichen Wäldern günstige Habitatbedingungen vorfinden. Insgesamt wurden 12 Fledermausarten nachgewiesen, unter denen sich 10 Anhang IV und zwei Anhang II-Arten befinden. Stellvertretend werden hier die Bechsteinfledermaus als Begleitart alter und strukturreicher Wälder und das Große Mausohr vorgestellt. Das Große Mausohr nutzt das FFH-Gebiet lediglich als Nahrungshabitat.
 
Von besonderer Bedeutung ist das FFH-Gebiet für die Amphibienfauna, die allerdings abhängig ist von einem ausreichenden Wasserstand in den Auengewässern. Nicht jedes Jahr sind günstige Bedingungen für sie gegeben. Wenn aber die Auengewässer voll Wasser stehen, ist das Quaken unzähliger Grünfrösche weithin hörbar. Hervorzuheben ist eine kleine Population des Moorfrosches (Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie), der ansonsten hessenweit nur noch ganz wenige Vorkommen besitzt und dessen Bestandsrückgang in den letzten Jahren als dramatisch zu bezeichnen ist. Hervorzuheben ist auch die große Population des Kammmolches, als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie.

Fünf Fischarten von EU-weiter Bedeutung registriert

Für die Auengewässer und den Rheinstrom wurden fünf Fischarten registriert, die von EU-weiter Bedeutung sind (FFH-Richtlinie, Anhang II). Hierbei handelt es sich um den Schlammpeitzger, den Steinbeißer und den Bitterling sowie um die Wanderfischarten Maifisch und Meerneunauge.

Der hohe Anteil an Altbäumen und Totholz begünstigt auch eine große Zahl an Käferarten, die im Gebiet z. T. ihre größten Populationen in Hessen besitzen. Dies trifft sowohl für den Heldbock als auch für den Eremit zu. Der Hirschkäfer ist in allen Waldteilen des FFH-Gebietes vereinzelt anzutreffen.

Großschmetterlingsarten

Unter den etwa 400 Großschmetterlingsarten, die im FFH-Gebiet nachgewiesen wurden, befinden sich auch drei Arten, die nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützt sind.

  • Die Haarstrangwurzeleule besitzt im FFH-Gebiet eine ihrer größten Populationen in Hessen.
  • Dagegen konnte vom Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling nur noch eine kleine Population nachgewiesen werden.
  • Die Spanischen Flagge tritt im FFH-Gebiet nur in einer unbedeutenden Teilpopulation am Rande ihres Hauptverbreitungsgebietes der Bergstraße und des Vorderen Odenwaldes auf.

Im FFH-Gebiet wurden erst in jüngster Zeit zwei Libellenarten der FFH-Richtlinie nachgewiesen. Dabei handelt es sich um die Asiatische Keiljungfer als Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und um die Grüne Keiljungfer, einer Anhang II-Art nach der FFH-Richtlinie. Beide Arten sind typische Bewohner von sandigen Flussufern an den Unterläufen von Flüssen. Seit wenigen Jahren besiedelt die Grüne Keiljungfer die Neurheinufer.

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