Angel am Steg

Angeln

Liebe Angelfreunde,

Sie betreiben ihren Lieblingssport in einem Natur- und Vogelschutzgebiet. Sie teilen sich dabei die Wasserflächen des Stockstadt-Erfelder Altrheins mit vielen Wasservögeln, die in der kalten Jahreszeit hier rasten oder überwintern und im Frühling am Ufer ihre Nester bauen und brüten. Durch ihr Verhalten können sie dazu beitragen, dass ihr Hobby die Beeinträchtigungen der oft sehr störungsempfindlichen Vögel stark verringert.

An bestimmten Uferabschnitten und zeitweise erlaubt.

Angeln innerhalb des Naturschutzgebietes ist ausschließlich an den in der Abgrenzungskarte eingezeichneten Uferabschnitten erlaubt. Zum Schutz überwinternder Wasservogelarten ist das Angeln an ausgewählten Angelstrecken im Winterhalbjahr nicht erlaubt. Das Angeln vom Boot aus ist ebenfalls verboten.

Angelstrecken:

Ganzjährig von der Landseite entlang dem Stockstadt-Erfelder Altrhein von:

  • Altrhein-km 1,2 bis Altrhein-km 1,8
  • Altrhein-km 3,5 bis Altrhein-km 12,1
  • Altrhein-km 14,25 bis Altrhein-km 16,75

In der Zeit vom 01.April bis 15 Oktober von der Landseite entlang dem Stockstadt-Erfelder Altrhein von:

  • Altrhein-km 0 bis Altrhein-km 1,2

In der Zeit vom 16. März bis 30. November vom Ufer des Neurheins von:

  • Rheinstrom-km 469,0 bis Rheinstrom-km 472,7
  • Rheinstrom-km 474,0 bis Rheinstrom-km 477,65

Die Angelstrecke am Neurhein von Rheinstrom-km 469,0 bis Rheinstrom-km 472,7 ist nur über die Parkplätze in Stockstadt oder Erfelden, danach fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar.

Das Aufstellen von Zelten, Unterhalten von Feuerstellen, Grillen, Lärmen sowie Eingriffe in die Vegetation auch im Zusammenhang mit der Angelausübung ist im Naturschutzgebiet nicht erlaubt.

Angeln im Naturschutzgebiet erfordert über die benannten Gebote hinaus ein hohes Maß an Sensibilität. So ist grundsätzlich auf Tier- und Pflanzenarten Rücksicht zu nehmen. Jeglicher Müll sowie Angelschnüre sind unbedingt ordnungsgemäß zu entsorgen. Gerade Angelschnüre stellen eine erhebliche Gefahrenquelle für Tiere dar.
Verstöße gegen die Naturschutzgebietsverordnung können zusätzlich mit dem Entzug der Angelkarte geahndet werden.

Vorraussetzung:

  • Gültiger Jahresfischereischein
  • Erlaubnisschein zum Fischfang für den Hess. Rheinstrom mit Vergabebedingungen