Rudern

Kanu und Rudern

Liebe Wassersportfreunde,

Sie betreiben ihren Lieblingssport in einem Natur- und Vogelschutzgebiet. Sie teilen sich dabei die Wasserflächen des Stockstadt-Erfelder Altrheins mit vielen Wasservögeln, die in der kalten Jahreszeit hier rasten oder überwintern und im Frühling am Ufer ihre Nester bauen und brüten. Durch ihr Verhalten können sie dazu beitragen, dass ihr Hobby die Beeinträchtigungen der oft sehr störungsempfindlichen Vögel stark verringert werden.

Das Befahren des Stockstadt-Erfelder Alrtheins mit muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen ist erlaubt.

Es ist nicht erlaubt in die den Altrheinufern vorgelagerten Schilf- und Weidengürtel und die Altarme von Reichertsinsel, Kisselwörth, Aquarium, Krönkesarm und Schusterwörth, außerdem in das Fretterloch, einzufahren sowie die geschlossenen und überfluteten Flächen (Hochwasserfall) zu befahren.

Das Lärmen im Naturschutzgebiet ist ausdrücklich verboten, dazu zählt auch der Gebrauch von Megaphonen und Trommeln auf der Wasserfläche. Lärmen auf dem Altrhein ist eine der wesentlichen Störquellen im Naturschutzgebiet. Auf der Bundeswasserstraße Stockstadt-Erfelder-Alrthrein besteht gemäß der Bundeswasserstraßenverordnung ein Nachtfahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, in dieser Zeit ruhen Wasservögel auf dem Gewässer. Das Anlanden im Naturschutzgebiet ist generell nicht erlaubt, es gibt aber Anlandemöglichkeiten am Parkplatz Stockstadt und Erfelden, bei Niedrigwasser auf der rechten Seite des Altrheins bei Altrhein-km 1,5 in der Höhe des Parkplatzes „Mistweg“, sowie bei niederen Wasserständen bei Rheinkilometer 469,0 bis 472,7 und zwischen 474,0 bis 477,15.

Auch das geräuschlose Befahren eines Gewässers kann für störungsempfindliche Arten ein Bestandes bedrohendes Problem sein.

Zum Schutz der Vogelarten beachten Sie bitte neben den Verordnungsinhalten folgende Regeln:

  • Während der Brutzeit (1. April bis 31.Oktober) ausreichend Abstand zu den Ufern halten, dort befinden sich oft   Brutstandorte seltener Vogelarten
  • Nie in der Nähe von Nestern verweilen. Das wird von den Vögeln immer als Bedrohung empfunden.
  • Im Winterhalbjahr auf der Wasserfläche verweilende Vögel großzügig und langsam umfahren, ohne in deren Nähe anzuhalten. Der Altrhein stellt vor allem in Frostperioden ein wichtiges Tages- und Nachtquartier für Wasservögel dar. Störungen, die zum Auffliegen führen, bedeuten für diese Tiere neben Stress auch einen Energieverlust.
  • Bei ausgeprägter Frostlage (Kiesgruben zugefroren) sollte jegliches Befahren des Altrheins von Altrhein-km 0 bis Altrhein-km 3,5 unterbleiben. Unter diesen Bedingungen sammeln sich auf dem Altrhein viele störungsempfindliche Wasservögel.
  • Das Fretterloch, das Aquarium und der Krönkesarmeinlauf sind wichtige Rückzugsräume für Vogelarten, in den Einlaufbereichen sollte vor allem im Winter nicht gehalten werden, es ist bevorzugt die rechte Altrheinseite zu nutzen, um den Abstand zu den Flächen möglichst groß zu halten.
  • Viele vermeidbare Störungen der Tierwelt beruhen auf fehlenden Informationen. Bitte geben Sie diese Informationen gegebenenfalls auch auf dem Wasser an Sportfreunde weiter.

Kontakt

Bootsvertrieb Schulz

Vorderstraße 42a,
64589 Stockstadt am Rhein