Liebe Wassersportfreunde,
Sie betreiben ihren Lieblingssport in einem Natur- und Vogelschutzgebiet. Sie teilen sich dabei die Wasserflächen des Erfelder Altrheines mit vielen Wasservögeln, die in der kalten Jahreszeit hier rasten oder überwintern und im Frühling am Ufer ihre Nester bauen und brüten. Durch ihr Verhalten können sie dazu beitragen, dass ihr Hobby die Beeinträchtigungen der oft sehr störungsempfindlichen Vögel stark verringert.
Das Befahren des Stockstadt-Erfelder Altrheins mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen ist nur auf dem Teil des Altrheins zulässig, der als Bundeswasserstraße ausgewiesen ist. Die Grenze zur Landeswasserstraße ist ca. 400 m altrheinabwärts der Stockstädter Brücke ausgeschildert. Das Einfahren in Seitengewässer, vorgelagerte Schilf und Weidengürtel, Altarme sowie das Fretterloch ist verboten.
Das Anlanden im Naturschutzgebiet ist außerhalb der Grenze der Bundeswasserstraße nicht erlaubt.
Die Fahrgeschwindigkeit auf dem Altrhein ist mit Blick auf Schwimmnester von Vögeln und Fischlaichvorkommen an der Uferlinie auf 5 km/h beschränkt.
Zum Schutz der Vogelarten beachten Sie bitte neben den Verordnungsinhalten folgende Regeln:
- Immer ausreichend Abstand zu den Ufern halten, dort befinden sich oft Brut- und Rückzugsorte seltener Vogelarten
- Nie in der Nähe von Nestern verweilen. Das wird von den Vögeln immer als Bedrohung empfunden.
- Auf der Wasserfläche oder am Ufer verweilende Vögel großzügig und langsam umfahren, ohne in deren Nähe anzuhalten. Der Altrhein stellt vor allem in Frostperioden ein wichtiges Tages- und Nachtquartier für Wasservögel dar. Störungen, die zum Auffliegen führen, bedeuten für diese Tiere neben Stress auch einen Energieverlust.
- Bei ausgeprägter Frostlage (Kiesgruben zugefroren) sollte jegliches Befahren des Altrheins von Altrhein-km 0 bis Altrhein-km 3,5 unterbleiben. Unter diesen Bedingungen sammeln sich auf dem Altrhein viele störungsempfindliche Wasservögel.
- Der Altrhein ist ein wichtiges Übernachtungsgewässer für Wasservögel. Nach Sonnenuntergang sollte auf ein Befahren verzichtet werden.
- Das Fretterloch, das Aquarium und der Krönkesarmeinlauf sind wichtige Rückzugsräume für Vogelarten, in den Einlaufbereichen sollte nicht gehalten werden, es ist bevorzugt die rechte Altrheinseite zu nutzen, um den Abstand zu den Flächen möglichst groß zu halten.
- Viele vermeidbare Störungen der Tierwelt beruhen auf fehlenden Informationen. Bitte geben Sie diese Informationen gegebenenfalls auch auf dem Wasser an Sportfreunde weiter.